Aus RISG wird IPReG … und nun ?

8. Dezember 2019
Aus RISG wird IPReG … und nun ?

—- Pressemitteilung —

Abilitywatch e.V. ist enttäuscht über den neuen Entwurf. Während zwar beim BMG die Botschaft anzukommen scheint, dass die Art und Ort der Behandlungspflege Basis für Selbstbestimmung und Teilhabe sind, stellt das BMG genau diese Menschenrechte gleichwohl grundsätzlich unter Mehrkostenvorbehalt. Wann ein Mensch an der Gesellschaft teilhaben kann und wann für seine individuelle Situation eine angemessene Versorgung vorliegt, soll nicht der betroffene Mensch entscheiden, sondern der Kostenträger. AbilityWatch lehnt dies mit Nachdruck ab.”

Zur vollständigen Presseerklärung unserer Freunde geht´s hier entlang: https://abilitywatch.de/2019/12/08/pressemitteilung-zum-referentenentwurf-des-veraenderten-risg-gkv-ipreg/

Der ALS-mobil e.V. begrüßt den Bestandsschutz ausdrücklich im Namen seiner derzeit Betroffenen und ist erschrocken das es für alle anderen Betroffenen weiterhin so aussieht als würden Kosten vor #Selbstbestimmung gestellt.


Wir schließen uns den Worten von Abilitywatch an. Es liegt auch aus unserer Sicht ” kein Wahlrecht der Patienten mehr vor, sondern durch die kostengünstigere Versorgung in Pflegeeinrichtungen wird – wie mit dem vorherigen Entwurf – ein neuer Standard gesetzt, von dem nur noch bei Unzumutbarkeit abgewichen werden kann. “

Egal ob nun #RISG & #noRISG oder nun eben #IPReG oder #noIPReG :
Finger weg von der Selbstbestimmung !
Dies ist #nichtmeingesetz !