Im Budget: Vertrauen ist gut, aber nicht alles!

5. August 2020
Im Budget:  Vertrauen ist gut, aber nicht alles!

Der Weg ins Persönliche Budget ist für Betroffene nicht einfach.
Beim Nehmen der einzelnen Hürden kann ein Budgetberater helfen.
Aber, woran erkennt man hier die Kompetenz. Seit knapp fünf Jahren
begleitet Evelyn Schilling Betroffene auf dem Weg in ein selbstbestimmtes
Leben im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Sie schildert,
worauf man bei der Wahl des Budgetberaters achten sollte.


Dieser Artikel erschien in der Ausgabe 04/19 der tollen Fachzeitschrift beatmet leben.

 


Um den Start ins Persönliche Budget zu erleichtern, ist es gut und wichtig sich vorab beraten zu lassen.

Ob dies durch die Kostenträger selbst, Vereine, Foren oder eine professionelle Budgetassistenz erfolgt, ist an sich egal.

Wichtig ist, dass die Beratung unabhängig und kostenlos erfolgt. Die Beantragung selbst und die spätere Verwaltung kann dann immer in Eigenregie durchgeführt werden. Wer sich da aber unsicher ist oder einfach gerne eine Instanz an seiner Seite hätte, der ist mit einer Budgetberatung gut aufgestellt.

Beratung ohne gesetzliche Vorgaben

Bisher gibt es keine gesetzlichen Anfor- derungen an Dienstleister im Rahmen der Budgetberatung und -assistenz. Und das, obwohl es sich dabei um ein komplexes Thema handelt, das weitrei- chende Folgen haben kann, wenn sie nicht qualifiziert durchgeführt wird. Schließlich werden solche Unterneh- men damit beauftragt, sich um die

Beratung, die Antragstellung und die Bedarfsdeckung eines Persönlichen Budgets im Rahmen des Arbeitgebermodells zu kümmern. Aber, einige Punkte können vom zukünftigen Budgetnehmer bei der Wahl des Dienstleisters beachtet werden.

So sollte eine Budgetassistenz zum Beispiel eine unabhängige Institution sein, die die Belange des Kunden beziehungsweise des Betroffenen umsetzt. Es ist empfehlenswert, eine Budgetassistenz zu wählen, die schon über Erfahrungen – bestenfalls positive –  mit dem jeweiligen Kostenträger verfügt. Zwar verläuft jede Beantragung unterschiedlich, aber die Grundstrukturen und Bedingungen ähneln sich doch sehr; durch entsprechende Vorerfahrungen ist es meist möglich eine umfassendere Beratung durchzuführen. Die fachlichen Voraussetzungen für die

Abwicklung eines Budgets im Rahmen des Arbeitgebermodells erfordern auch Grundkenntnisse in Personalführung und -verwaltung. Kaufmännisches und gesundheitlich-pflegerisches Grundla- genwissen runden das Profil eines Bud- getberaters ab. Außerdem: Das Füh- rungszeugnis sollte selbstverständlich frei von Eintragungen sein.

Übrigens, einige Kostenträger versuchen immer wieder die Übernahme der Kosten für die Budgetassistenz zu verweigern. Hiervon sollte man sich nicht abschrecken lassen. In §29 Abs. 2 SGB IX wird auf das Wahlrecht verwiesen, das Beratung und Unterstützung bein- haltet. Kosten für Steuerberatung und damit auch die Lohnabrechnung fallen allerdings aus diesem gesetzlichen Rahmen.

Immer alles im Blick haben

Eine Budget – Beratung selbst sollte immer einen Überblick über alle Möglichkeiten bieten. Denn auch wenn seit 2008 ein Rechtsanspruch auf diese Pflegefinanzierungsform besteht, so muss doch in erster Linie geklärt werden, ob das Persönliche Budget tatsächlich die geeignete Versorgungsvariante für den Kunden ist. Dazu gehört zum Beispiel, neben den Eigenschaften eines Arbeitgebers auch über die Rechte der zukünftigen Mitarbeiter zu sprechen. Kann man sich als Arbeitgeber auch in die Belange der Mitarbeiter versetzen und somit ein Arbeitgeber auf Dauer werden? Die Aufklärung über die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers ist also unabdingbar. Der Ablauf der Beantragung, das Einrichten eines Arbeitgebermodells und die tägliche Bedarfsdeckung sollte ebenfalls durch- gesprochen werden.

Eine weitere wichtige Aufgabe für den Budgetberater besteht darin, zu prüfen, ob eine dauerhafte und stabile Versorgung des Betroffenen durch das Budget überhaupt möglich ist.

Wahlfreiheit gewährleisten

Eine Budgetassistenz schließt den Servicevertrag immer mit dem Budgetnehmer und nicht mit den Leistungsträgern ab. Deshalb ist ein Vertragsabschluss vor der Beantragung und somit auch vor der etwaigen Bewilligung dieser Kosten notwendig. Kein Dienstleister wird in Aktion treten, ohne durch ein vorher geschlossenes Vertragsverhältnis abgesichert zu sein. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Ausstellung einer Vollmacht notwendig. Hier ist allerdings ganz besonders wichtig: Bei dieser Vollmacht handelt es sich keinesfalls um  eine sogenannte Generallvollmacht. Eine Budgetassistenz sollte nicht in der Lage sein oder in diese versetzt werden, eigenständige Entscheidungen und Unterschriften zum Beispiel im Rahmen der Personalverwaltung zu tätigen; das betrifft etwa die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder einer Kündigung. Diese und ähnliche Aufgaben sollten immer in der Hand des Budgetnehmers bleiben.

Ist dann der Servicevertrag unterschrieben, geht die Arbeit für den Budgetberater erst richtig los. Die Kostenkalkulation wird nach den Bedürfnissen der Budgetnehmer erstellt; die Verhandlungen mit den Kostenträgern beginnt.

Die monatlichen Kosten der Bedarfsdeckung durch die Budgetassistenz sind in der Antragstellung und somit in der Jahreskostenkalkulation zu berücksichtigen. Budgetberater können sich die Kostenübernahme ihrer Leistung durch den Leistungsträger bestätigen lassen. Dadurch kann dem Budgetnehmer zugesichert werden, dass keine privaten oder separaten Kosten auf ihn zukommen.

Wichtig ist auch die Wahlfreiheit des Budgetnehmers. Diese wird dadurch unterstützt, dass das Beratungsrespektive Assistenz Unternehmen in der Zielvereinbarung nicht namentlich festgehalten wird. So ist es dem Budgetnehmer möglich – im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfrist natürlich – den Budgetdienstleister zu wechseln. Grundsätzlich sollte man aber nie vergessen:

Im Bereich der Budgetberatung bewegt man sich auf einer Ebene, die sehr viel Vertrauen erfordert, da muss die Chemie zwischen den Parteien stimmen.

Den direkten Kontakt zu den Mädels rund um unsere Evelyn gibt es HIER.