Hallo ihr Lieben – nach über 2 Jahren Kampf.
Hier kommt als Update von uns, lediglich die Info, das wir natürlich mit am Tisch sitzen, beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der jetzt die Umsetzung in der Praxis festlegen soll, lt. dem ja inzwischen bereits verabschiedetem GKV-IPReG.
Doofer Haken: durch ´ne Vertraulichkeitsklausel kann man irgendwie nix dazu sagen – was man unbedingt möchte – was man auch unbedingt laut sagen müsste.
Nun denn, die öffentlichen Statements anderer Teilnehmer, sind irgendwie genauso schnell wieder weg, wie sie treffend waren.
Aber Zitate und Verlinkungen zu anderen Quellen, also deren Inhalt wir NICHT zu verantworten haben, dit sollte doch wohl gehen ….
…und ansonsten noch der Hinweis, das dieser Text alleinverantwortlich vom Jens geschrieben ist, ganz privat als Pflegekraft in der 1:1, der den ganzen Irrsinn dieses Politikgeschachers live erleben musste… und so ganz ordentlich in seiner Grundeinstellung zu dieser Demokratie, erschüttert wurde. So, Nu aber:
Jens Spahn und die CDU schaffen die häusliche Intensivpflege ab
Seit dem 14. März 2018 ist Jens Spahn Gesundheitsminister. Kurze Zeit später gewinnen die gesetzlichen Krankenkassen Jens Spahn dafür, den Anspruch der Versicherten auf häusliche Intensivpflege aus Kostengründen zu streichen. Aus diesem Grund sollen Intensivpatienten nicht mehr Zuhause betreut, sondern ins Heim verlegt werden. Hierzu bringt die Bundesregierung einen offensichtlich von der Krankenkassenlobby formulierten Gesetzesentwurf – das sogenannte RISG – in den Bundestag ein.
Ziel des Gesetzes war:
Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Geld an den Intensivpatienten sparen. Der Gedanke dabei ist folgender: Es ist natürlich günstiger, Intensivpatienten ins Heim zu zwingen und dort eine Pflegefachkraft und 3 Pflegehelfer rennen zu lassen. Eine häusliche 1 zu 1 Intensivpflege ist teurer und bindet mehr Fachpersonal.
In 16 Jahren unter Angela Merkel hat die CDU die Pflege unter tatkräftiger Mithilfe der gesetzlichen Krankenkassen kaputt gespart. Seit 4 Jahren muss selbst die CDU einräumen, dass die Politik der Bundesregierung den Pflegenotstand verursacht hat. Um dies zu kaschieren, sollen Pflegefachkräfte durch Abschaffung der häuslichen Intensivpflege in die Pflegeheime und Krankenhäuser gezwungen werden.
Die Grundrechte der Patienten (körperliche Unversehrtheit, Ehe und Familie, Freizügigkeit) wurden dabei außer Acht gelassen.
Es entwickelten sich massive Proteste von den Betroffenen, die sich über fast ein Jahr vor Ort und auf Social Media erstreckten. In einer ungeahnten Geschlossenheit traten auch Verbände, sowie die Oppositionsparteien Linke, Grüne und FDP gegen die Pläne der CDU auf. Jens Spahn konnte sein Vorhaben nicht so einfach umsetzen wie gehofft. Der Entwurf unter dem Titel Rehabilitation- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) musste sogar verworfen werden.
Der nächste Entwurf hieß Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG). Das Gesetz wurde im Juli 2020 beschlossen – nachdem Jens Spahn gezwungen war, den Entwurf noch zweimal zurückziehen und zu ändern. Nach dem letzten Entwurf soll der Anspruch auf häusliche Intensivpflege weiter erhalten bleiben. Soweit, so gut – denkt man…
Die „Mission Impossible“ für Patienten
Doch was wird aus der häuslichen Intensivpflege wirklich? Da es Jens Spahn und den Krankenkassen wegen dem Widerstand nicht gelungen ist, die ambulante Intensivpflege einfach per Gesetz abzuschaffen, versucht man das nun indirekt. Dazu hat man die Regelung der „Details“ über die häusliche Intensivpflege dem von den gesetzlichen Krankenkassen dominierten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Was man auf der politischen Ebene im Gesetzgebungsverfahren nicht wunschgemäß regeln konnte, möchte man einfach den Krankenkassen auf der „Verwaltungsebene“ übertragen. Der G-BA entscheidet jetzt hinter verschlossenen Türen, wer und unter welchen Bedingungen alles am Ende die häusliche Intensivpflege genehmigen darf. Pikant ist – die Einzigen, die dort mit ihrer Stimme nicht vertreten sind: Die Patienten.Der aktuelle Entwurf des G-BA zur Regelung der häuslichen Intensivpflege liegt ProSpiro vor. Vereinfacht kann man sagen, dass in Zukunft hauptsächlich die Krankenkassen das Recht haben, zu entscheiden, ob und wie eine häusliche Versorgung stattfindet. Wie diese Entscheidungen aussehen werden, kann man sich auf Grundlage des Entwurf der Richtlinie lebhaft vorstellen.
Ein Beispiel: In der Richtlinie ist geregelt, welche Ärzte die Leistungen der häuslichen Intensivpflege verordnen dürfen. In den letzten Jahrzehnten konnte jeder Hausarzt eine Verordnung für häusliche Intensivpflege ausstellen. In der neuen Richtlinie existiert nun eine lange Liste an Qualifikationen die Ärzte erfüllen müssen, um eine Verordnung ausstellen zu können. Damit wird die Verordnung für häusliche Intensivpflege für Patienten zu einer „Mission Impossible“.
Zitat aus dem Entwurf:
Beatmung (nicht-invasiv/invasiv),
prolongiertem Weaning,
Tracheostoma,
Trachealkanülenmanagement,
Sekretmanagement,
speziellen Hilfsmitteln,
Notfallsituationen und Dysphagie sowie der Behandlung außerklinisch Beatmeter verfügen.
Die Befugnis zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege für Ärztinnen und Ärzte nach Satz 3 bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Genehmigung ist auf Antrag zu erteilen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass sie oder er die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.“Also muss der Arzt nicht nur 8 Zusatzqualifikationen besitzen, sondern auch noch ein Genehmigungsverfahren durch die Kassenärztliche Vereinigung durchlaufen. Wenn der Entwurf so durchgeht, wird man mit größter Wahrscheinlichkeit keinen Haus- oder Kinderarzt finden, der über eine häusliche Intensivversorgung entscheiden darf.
Gewisse Fachärzte werden auch genannt. Diese Ärzte sind eh schon rar gesät und man bekommt erst nach Monaten einen Termin. Die Entscheidungshoheit wird so hinten rum an die Krankenkassen gegeben.
ProSpiro liegt ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Kingreen vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht vor der Universität Regensburg vor. Sein Fazit: „Der G-BA darf den Leistungsanspruch des Versicherten nur von einer Genehmigung der Krankenkasse abhängig machen, wenn er dazu explizit gesetzlich ermächtigt wird. Eine solche gesetzliche Regelung fehlt beim Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Daher wäre § 8 Abs. 1 RL-E, sollte er so beschlossen werden, rechtswidrig.“
Also was gerade passiert ist verfassungswidrig. ProSpiro wird sich weiter für die Rechte seiner Patienten einsetzen. Doch was kann man als normaler Bürger tun? Wir werden demnächst einen gesonderten Artikel über die Bundestagswahl schreiben. Eine Empfehlung können wir jetzt schon aussprechen: Nicht die CDU wählen.
Viele Grüße
Euer ProSpiro-Team
Ende Zitat
Ihr Lieben, ganz unten kommt jetzt noch einmal ein liebe Bitte um Unterstützung in Form von Spenden.
Wir sind keine Profis und ALLE nur Ehrenamtler.
Spätestens mit der Einladung des G-BA an uns, geht alles offizielle von uns zum Thema IPReG – im Rahmen des G-BA Verfahrens – nur noch und ausschließlich durch anwaltliche Hände. So klar und rechtssicher wie irgend möglich kommuniziert. …
Dit kostet aber allen Ernstes ne Stange an Geld, das wir zum einen NICHT aus dem Finanztopf unserer eigentlichen Hilfsarbeit nehmen können & und auch nicht wollen.
Eine Unterstützung , ganz einfach über unsere Spendenseite wäre supi – diese aber BITTE unbedingt mit dem Verwendungszweck IPReG versehen.