Stellungnahme zum Thema Wachkoma:
Verbände und Selbsthilfevereine rund um Wachkoma und Schädel-Hirnverletzungen äußern sich immer wieder – zumindest in Teilen – positiv zum Referentenentwurf #RISG.
Das ist auf den ersten Blick beinahe verständlich, wenn man weiß, dass diese seit Jahren fordern, dass die Eigenanteile für die Versorgung der schwerst-betroffenen Menschen in stationären Einrichtungen gesenkt werden müssen.
Bisher werden viele Betroffene zu Hause von Angehörigen oder in Intensiv-Wohngemeinschaften versorgt, weil die Unterbringung in einem spezialisierten Heim wie zum Beispiel sogenannten Phase F-Einrichtungen nicht finanzierbar ist. Mit dem Referentenentwurf scheint nun Besserung in Sicht. Allerdings haben viele Menschen mit Wachkoma, Schädel-Hirnverletzung oder „Minimalen Bewusstseinszustand“ nicht per se das Recht auf eine 24-stündige außerklinische Intensivpflege. Sie sind in vielen Fällen nicht invasiv beatmet, ja häufig auch nicht tracheotomiert, sondern können spontan atmen.
Diese Patientengruppe unterliegt der Pflegekasse und den dazugehörigen Pflegegruppen. Die Krankenversicherung tritt dann in der Regel nicht ein, da keine Behandlungspflege notwendig ist.
Ob diese Betroffenengruppe also von #RISG überhaupt profitiert, muss in Frage gestellt werden.
Da – wie Jens Spahn immer wieder betont – der Gesetzentwurf lediglich auf Betroffene die 24 Stunden, sieben Tage die Woche von Intensivpflegekräften versorgt werden müssen abzielt.
Abgesehen davon, dass natürlich auch diese Betroffenen ein Recht auf Selbstbestimmung haben – auch wenn dieses Recht von den versorgenden Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern durchgesetzt werden muss. Außerdem fehlen auch hier die spezialisierten Wohneinrichtungen und -einheiten, die benötigten Pflegefachkräfte und Fachärzte. Aus unserer Sicht muss also auch für diese Betroffenen und deren Angehörige der Gesetzentwurf deutlich nachgearbeitet werden.