Am 17.6.2020
von 14 – 16 Uhr
in Berlin vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Nähe Reichstag) sind wir dann die inzwischen 44. Woche auf der Straße !
…zu diesem Zeitpunkt findet die “öffentliche” Anhörung im Gesundheitsausschuss zum IPReG statt – OHNE Publikum. … Corona hin oder her, es diskutiert sich scheinbar leichter wenn man dies nicht vor den Augen von Betroffenen macht.
Da inzwischen eigentlich alle Argumente ausgetauscht sind, und …
- nun im Jahr 2020 allen ernstes im Bundestag über Grundrechte debattiert wird
- wir nach den Äußerungen von Erwin Rüddel im Bundestag ernste Zweifel am Verständniswillen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben
- so ziemlich ALLE anderen die Selbstbestimmung, ebenso wie wir, massiv gefährdet sehen
… machen wir nun eben einen “Stillen Protest”. Was soll man denn auch noch sagen?
So … jetzt mal ganz ganz ernsthaft liebe CDU, liebes Bundesministerium für Gesundheit, lieber Erwin Rüddel,
seit mehr als 40 Wochen werden durch Jens Spahn Tausende schwerst Kranke Menschen in Deutschland vollkommen grundlos & unnötig in Angst & Schrecken versetzt. Sie fürchten seit August 2019 – vollkommen berechtigt – dass plötzlich ein wildfremder Mensch entscheidet, wo sie leben dürfen.
Uns Protestierenden wird vorgeworfen wir verbreiten Angst, schüren Panik, verstehen das alles doch gar nicht … ja selbst im Bundestag erzählen Sie Herr Rüddel sinngemäß, dass man wohl (aus versehen) gegen irgendeine ältere Version des Gesetzes protestiert.
Verdammt nochmal NEIN !
Es handelt sich beim IPReG im besten Fall um handwerklich miserabel gemachten groben Unfug …und das eiskalt auf Kosten der Schwächsten unserer Gesellschaft … und dazu noch bei eigentlich dringendem Handlungsbedarf. Ja klar, Qualitätskontrollen sind super. Zuzahlungsbefreiungen ebenso – aber doch bitte ohne die Frechheit den Kranken die Selbstbestimmung abzusprechen.
Nun wurden für den Gesundheitsausschuß am 17.6. – an dem wir Betroffenen, oh welch Überraschung, mal wieder nicht teilnehmen dürfen – Stellungnahmen eingefordert, die alle hier lesen können: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt-687250
Leute …
- die Bundesärztekammer schreibt etwas von „einer unverhältnismäßigen
Einschränkung des Wahlrechts der Patientinnen und Patienten bezüglich des Orts der Leistungserbringung“ - beim DIGAB e.V. heißt es, es ist „keine Studie bekannt, aus der schlüssig hervorgeht, dass die Versorgung in einer stationären Einrichtung qualitativ besser für außerklinisch beatmete Menschen ist. „
- die Deutsche Stiftung Patientenschutz meint: „Somit bestimmt letztendlich der Kostenträger, ob die Betroffenen ins Pflegeheim ziehen müssen.“
- der DGB bemerkt ganz treffend „Keinesfalls darf es bei der Wahl der Unterbringung rein um Kostengesichtspunkte gehen, was die Argumentation des Gesetzgebers(…) nahelegt. „
- der MDK als zukünftiger Prüfer ahnt wohl was ihn erwartet und meint: „Problematisch ist jedoch, dass der MDK weiterhin verpflichtet werden soll, Feststellungen über die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung am Leistungsort zu einem Zeitpunkt zu treffen, zu dem die Leistung noch gar nicht erbracht wird.“ und weiter “ Die derzeit vorgesehene (…) Prüfung einer beabsichtigten Versorgungssituation stellt aus fachlicher Sicht keinen ausreichend belastbaren Begutachtungsansatz dar. „
Wenn denn selbst der MDK (höflich formuliert) Zweifel an der Sinnhaftigkeit seiner zu erwartenden Prüfaufgaben äußert, dann gebt das IPReG doch einfach zurück in´s Bundesministerium für Gesundheit und schenkt Herrn Spahn mal eine Ausgabe des Grundgesetzes.
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