Was denn gerade so geschieht beim #IPReG !

27. Juni 2022
Was denn gerade so geschieht beim #IPReG !

Hallo, Ihr alle miteinander.

Ich möchte euch, als 2. Vorsitzende & auch gleich im Namen des ALS-mobil e.V. Vorstands, über den derzeitigen Stand in Sachen Intensivpflegegesetz GKV- IPReG informieren, welches letztes Jahr im Juli beschlossen wurde. Momentan werden die Richtlinien dafür im G-BA erarbeitet. Den sehr sportlichen Zeitplan zur Umsetzung gibt´s dann hier.

Ein erster Entwurf ist unserem Vorstand zugesandt worden, sogar fast freiwillig. Wir „durften“ dann, innerhalb einer 4 Wochen Frist, eine Stellungnahme dazu erarbeiten.

Sowohl der Entwurf als auch unsere Stellungnahme, MUSSTEN aufgrund einer Verschwiegenheitsvereinbarung vertraulich behandelt werden. …sorry…

Um unsere Stellungnahme nicht zu gefährden, haben wir uns als Vorstand dann auch strikt daran gehalten…. auch wenn´s Einen verdammt schwer fiel.

Es ist ein großer und schwer erkämpfter Erfolg, u.a. auch durch unsere Proteste, durch die über 200.000 Unterzeichner der Petition, die unzähligen Aktionen …. gemeinsam mit so vielen anderen Vereinen, dass nun erstmalig im G-BA auch Betroffenenvereine beteiligt wurden.


Wir danken an dieser Stelle erst einmal ALLEN, die so ausdauernd und tapfer gekämpft haben.

Erst mit #noRISG und dann mit #noIPReG!

Es schmerzt umso mehr, dass inzwischen Einige aus unseren Reihen leider nicht mehr unter uns sind.

Ihr Vermächtnis weiterzuführen, ihren Kampf fortzusetzen … Das erhöht unseren Ansporn ins Unermessliche.


stellvertretend….

mach´s gut, liebe Barbara…

mach´s gut, lieber Peter…


mach´s gut, liebe Inge …


Diese Stellungnahme war keine leichte Sache, ohne eigene ausreichende juristische Fachkompetenz erst recht. Wir erhielten die benötigte Hilfe also von einer sehr guten Anwältin. Sie hat unsere Befürchtungen und die gesamte Problematik schnell verinnerlicht und es entstand eine sehr effektive Zusammenarbeit zwischen uns.

Wir haben uns in unserer eingereichten Stellungnahme ganz besonders auf die Selbstbestimmung der Betroffenen konzentriert und somit auch auf das persönliche Budget. Dieser Teil der Thematik #IPReG kann dann wohl am besten durch uns Betroffene bearbeitet werden. Die „Arbeitsergebnisse“ der vielen Politikgrößen sollten lieber gar nicht erst kommentiert werden. Die Grundlage der Selbstbestimmung ist die UN-Behindertenrechtskonvention #UNBRK und auch das Bundesteilhabegesetz.

Beide uneingeschränkt geltendes Recht in Deutschland!

Dem Grundsatz – ambulant VOR stationär – wird beim GKV-IPReG immer noch nicht ausreichend entsprochen.

Am 9. September ist eine weitere Anhörung für alle Stellungnahmeberechtigten im G-BA angesetzt. Auch wir werden natürlich daran teilnehmen.

Der Kampf für den Erhalt unserer Rechte – gegen das GKV-IPReG – kostet Geld. Allein nur der zwingend notwendige juristische Beistand.  Gleich an dieser Stelle ein DANKE an alle bisherigen Unterstützer.

Leider reicht das aktuelle Spendenaufkommen, das uns unter dem Kennwort IPReG erreicht, absolut nicht aus. Gelder unserer regulären ALS Arbeit sind Tabu – Da benötigen wir auch weiterhin jeden einzelnen Cent!


Bitte helft uns, unserem Verein, und ALLEN – vom #IPReG besonders betroffen – ALS Erkrankten die es derzeit gibt und die noch kommen werden…

beispielsweise, indem ihr eventuell einmal eure Sanitätshäuser, Pflegedienste, Therapeuten, Provider etc. von dem vermaledeiten IPReG berichtet, der traurigen Tatsache das Vereine und Verbände nun gegen diesen offenen Rechtsbruch juristisch vorgehen müssen, und das auch nur weil es im politischen Berlin scheinbar keinen juckt, was der Herr Spahn da losgetreten hat.

Natürlich könnt ihr dabei auch sehr gern das Thema Spenden mit ansprechen, ein Spendenbeleg im steuerrechtlichen Sinn gibt’s von uns als Danke danach.

Bitte gern dabei das Kennwort  – IPReG –  als Verwendungszweck kommunizieren.

Bleibt alle tapfer und mutig. Unser Verein, wir alle gemeinsam, haben schon sehr viel erreicht.

In diesem Sinne eure Anja C.

im Namen des Vorstandes und unter Einhaltung jedweder Vertraulichkeitsverpflichtung


 

 

Sollten Sie im Zuge der Umsetzung des GKV-IPReG Probleme in Ihrer Versorgung bemerken, Genehmigungen nicht erhalten oder Leistungen verwehrt bekommen, so lassen Sie uns dies bitte wissen.

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Jens Matk jens.matk@als-mobil.de

c/o ALS-mobil e.V.
Vorstand
Bohnsdorfer Weg 85a
12524 Berlin